Konzeption (komplette Version als pdf - Datei)
Eine ganzheitlich verstandene Bildung und Erziehung versucht die Lebenswirklichkeit in den Räumen einer Schule präsent werden zu lassen. Dies geschieht dadurch, dass beispielsweise Problemstellungen, Geschichten, Texte, verschiedenste Formen von Abbildungen, Gegenstände, schulfremde Besucher (Experten oder Betroffene) und auch das Internet in den Unterricht einbezogen werden. Darüber hinaus erscheint es uns aufgrund des besonderen Zieles des ganzheitlichen Lernens und Erlebens an unserer Schule wesentlich und daher notwendig, die Wirklichkeit des Lebens auch an Orten erfahrbar werden zu lassen, an denen sie sich als besonders deutlich erkennbar, verstehbar oder vermittelbar darbietet. Jeder Unterricht, der außerhalb des Schulgeländes stattfindet, enthält als Weiteres auch eine besondere soziale Komponente. Schülerinnen und Schüler erleben sich und die Lehrerin bzw. den Lehrer in alltäglichen (z. B. bei der Bahnfahrt) bzw. außergewöhnlichen Situationen (z. B. in einer Ausstellung oder bei der Besichtigung eines Schlachthofes). Durch das Fehlen des gewohnten Bezugsrahmens (Schulalltag, Unterrichtszeit, Klassenraum etc.) treten gruppendynamische Prozesse stärker in den Vordergrund (z. B. die Gruppenbildung, einzelne Schüler werden zu Experten, die Lehrer-Schüler-Beziehung). Lernen an Orten außerhalb unseres Schulgeländes fördert daher in besonderer Weise den Prozess der Gemeinschaftsfindung (vgl. Grundkonsens unserer Schule). Schulisches Lernen an Orten außerhalb des Schulgeländes wird von einer Vielzahl von Interessenlagen bestimmt.
Aus organisatorischen Gründen unterscheiden wir verschiedene Unterrichtsformen, die wir im Folgenden näher umschreiben.
Unterrichtsgänge finden im Laufe eines Schultages statt und haben unterschiedliche Ziele, die in der Regel ortsnah aufgesucht werden können (z.B. ein Museum oder eine Ausstellung, eine Beratungsstelle, ein Wald- oder Wiesengebiet, den Tiergarten, das Rathaus-Center, eine Kinooder Theatervorstellung oder das Landgericht). Unterrichtsgänge können daher kurzfristig durchgeführt werden, bedürfen aber einer Genehmigung durch die Schulleitung (bis zum Mittwoch der Vorwoche).
Sie können stattfinden:
Exkursionen und Wandertage finden im 1. Schulhalbjahr innerhalb der Fahrtenwoche im September statt. Für das 2. Halbjahr bestimmt die Schulleitung einen festen zentralen Wandertag für die Klassen 5, 6 und 7. Inhaltlich bleibt die Gestaltung der Wandertage den Schülern und Klassenlehrern überlassen, wobei in den Schuljahrgängen 5 bis 7 die Förderung von Bewegung und Körpererfahrung bei der Planung zu berücksichtigen ist.
Zur Organisation von Exkursionen:
a. jährlich wiederkehrend (gemäß Aufstellung unter 3.)
b. aktuell auftretend - Dauer: maximal ein ganzer Schultag
Sie umfassen mehrere Schultage. Die Klasse und die begleitenden Lehrer werden für diese Zeit ausgeplant; ein Rücktausch findet nicht statt. Die Maßnahme ist ein Jahr im Voraus bekannt und wird in den Terminplan der Schule aufgenommen. Die Verteilung derartiger Fahrten im Schuljahr und auf die Schuljahrgänge wird durch die unten folgende Aufstellung geregelt.
Klassenfahrten an unserer Schule stellen einen Erfahrungsraum dar, in dem Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer zentrale Ziele unseres Schulprofils verfolgen bzw. erreichen können. Deshalb führen wir für jede unserer Schülerinnen und Schüler verpflichtende Klassenfahrten in den Stufen 5, 8, 9* und 12 gemeinsam innerhalb einer vorher festgelegten Fahrtenwoche durch (*die Winterfahrt findet im Januar/ Februar statt). Wir geben diesen vier Fahrten die folgenden verbindlichen Zielsetzungen. Jeder Klassenlehrer plant die Klassenfahrt unter Beteiligung von Schülern und Eltern so, dass die jeweils genannten Zielsetzungen bestmöglich erreicht werden. Die Erlebnisse von Klassen und Lehrern während der Klassenfahrten präsentieren die Beteiligten auf geeignete Weise der Schulöffentlichkeit.
Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 5 stehen vor der Situation, sich in der neuen Schule und der neuen Klasse zu orientieren. Daher erhält die Klassenfahrt im Schuljahrgang 5 das Ziel, dies zu fördern.
Die Schüler sollen:
Das Leben in GEMEINSCHAFT als zentrales Ziel unserer Schule (vgl. Grundkonsens) soll durch diese Klassenfahrt gefördert werden.
Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 8 stehen vor der Situation, sich in einer neuen Lebensphase (Pubertät) zu orientieren. Daher erhält die Klassenfahrt im Schuljahrgang 8 das Ziel, dies zu fördern.
Die Schüler sollen:
Das Leben in GEMEINSCHAFT und die ICH-FINDUNG (Ich und die anderen) als zentrale Themen unserer Schule (vgl. Grundkonsens) sollen durch diese Klassenfahrt gefördert werden. Um dies zu befördern, muss jede Fahrt an mehreren Tagen eindeutig erlebnispädagogische Elemente (Erlebnis-, Körper- und Gruppenerfahrung) enthalten.
Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 erleben sich selbst in der Übergangsphase zum Erwachsensein. Sie sind dabei vielerlei Erwartungen und auch Angeboten unserer Gesellschaft ausgesetzt, welche es dem Einzelnen schwer machen, einen eigenen Platz in unserer Welt zu finden. Die Kursfahrt „Winter“ will den Schülerinnen und Schülern in dieser schwierigen Phase helfen, sich ihrer selbst zu vergewissern und auf der Basis von positiven Erlebnissen (der eigenen Person, im Umgang mit anderen, des eigenen Körpers, der eigenen physischen Stärke und auch der Grenzen, unserer Natur im Winter u.a.) einen eigenen Standpunkt zu finden.
Die Schüler sollen über den fakultativen Kurs die Möglichkeit haben,
Organisatorisch wird die Kursfahrt „Winter“ vom Klassenverband gelöst und inhaltlich durch die ausgewählten Sportlehrer vorgeplant. Das die Kursfahrt begleitende Lehrer-Team bestimmt den Ablauf der Fahrt selbst. Die Schüler der Jahrgangsstufe 9 entscheiden, ob sie an der Kursfahrt teilnehmen möchten. Mit der Kursfahrt „Winter“ sollen die besonderen Ziele der GANZHEITLICHKEIT, der Körpererfahrung und der Bewahrung der Schöpfung (vgl. Grundkonsens) gefördert werden.
Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 12 stehen an der Schwelle zum Erwachsensein und wollen ihren Platz in dieser Welt finden. Dabei hat sich ihr Horizont über Landes- und Kulturgrenzen hinaus ausgedehnt. Die Kursfahrt im Schuljahrgang 12 soll diese Orientierung in der Welt fördern.
Die Schüler sollen:
Das Leben in einer internationalen GEMEINSCHAFT als zentrales Thema unserer Schule (vgl. Grundkonsens) soll durch diese Kursfahrt gefördert werden.
Beispiel einer Kursfahrt 12
Fahrtziel: Italien Gardasee, Verona und Venedig (Sich einer anderen Lebensart öffnen, das Eigene angesichts des Fremden reflektieren, in europäischen Dimensionen denken oder gar fühlen)
Planung: Jeder Schüler beteiligt sich auf geeignete Art und Weise an der Vorbereitung, Durchführung oder Reflexion der Fahrt (vgl. unten). Beispielsweise informieren Teilnehmer sich über die geographische Lage des Reiseziels (Anbindung an Geo-Kurs) oder Schüler bereiten Führungen durch Verona bzw. Teile Venedigs vor (ggf. Anbindung an Ge-Kurs).
Durchführung: Ausflug in Verona mit Stadtführung, Spiel einer Szene aus Romeo und Julia an historischen Plätzen (Straßentheater), Ausflug nach Venedig, Stadtrundgang bzw. Stadtspiel, (Sich einer anderen Lebensart öffnen, das Eigene angesichts des Fremden reflektieren) geselliger Abend, durch Schüler inhaltlich und organisatorisch vorbereitet, (Gruppe erleben)
Nachbereitung: Anfertigung eines Reisetagebuches bzw. Reiseberichtes von einigen Schülern und dessen Veröffentlichung, z.B. in der Schülerzeitung oder im Internet.
| Kl. | Unterrichtsform | Zielsetzung |
Zeitpunkt |
Dauer in
Tagen |
| 5 | Klassenfahrt | Gruppenbildung (wie bisher) | Fahrtenwoche |
5 Schultage |
| 8 | Klassenfahrt | Gruppenwerdung, Selbstwerdung, Körpererfahrung, Pubertät | Fahrtenwoche |
5 Schultage |
| 9 |
Kursfahrt „Winter“ (fakultativ) | Körpererfahrung, Naturerlebnis | Die Zeugniswoche vor den Winterferien | 3-5 Schultage |
| 12 |
Kursfahrt - Tutoren u. ein Lehrer, der viel Unterricht in der Stufe 12 hat. | Ziel: eine andere Kultur kennen lernen | Fahrtenwoche | 5 Schultage |
Die Wahl der Zielorte obliegt den Schülern und Lehrern unter Beachtung folgender Bedingungen:
Klasse 5: Die Unterkünfte werden grundsätzlich (nach Absprache mit dem Koordinator 5/6) vorgebucht. Die Zielorte liegen in der näheren Umgebung. Die Klassen sind an getrennten Orten untergebracht.
Klasse 8 : Die Unterkünfte werden durch die Klassenleiter (nach Absprache mit der Koordinatorin 7-10) vorgebucht. Die Zielorte liegen möglichst in Sachsen-Anhalt. Die Klassen sind an getrennten Orten untergebracht.
Klasse 12: Tutoren und Latein- bzw. Englischlehrer planen die Fahrt (in Absprache mit der Kursstufenkoordinatorin) während des vorhergehenden Schuljahres. Der Zielort liegt in Europa.
Für die Kosten der Klassenfahrten werden folgende Obergrenzen festgelegt:
Da die anfallenden Kosten ihrer eigenen Dynamik unterliegen, werden die Obergrenzen kontinuierlich überprüft. Änderungen bedürfen eines Beschlusses in der Schulkonferenz. Die Gesamtkosten umfassen jeweils die Fahrt, die Unterkunft mit drei Mahlzeiten und sonstige verbindlich für alle anfallenden Ausgaben. Kosten, die über diesen Rahmen hinausgehen, müssen von der jeweiligen Klassenelternschaft einstimmig bei geheimer Abstimmung genehmigt werden. Die Reisekosten, nicht aber die Verpflegungskosten, der Begleitpersonen werden auf die Schülergruppe umgelegt.
Als Zeitpunkt für die Fahrtenwoche wird für jedes Jahr in der Regel die letzte Septemberwoche festgelegt.
2.3.5 Beteiligung der Eltern
Bei der Planung der Klassenfahrten werden die Klassenelternschaften aktiv beteiligt. Die Kosten der Klassenfahrten werden durch Beschluss der Klassenelternschaften genehmigt (mit Protokollvermerk).
Klasse 5: Der Koordinator 5/6 sorgt an einem Elternabend für die Information der Eltern über die bisherigen Planungen im vorherigen Jahr.
Klasse 8 und 9: Die Koordinatorin 7-10 sorgt an einem Elternabend für die Information der Eltern über die bisherigen Planungen im vorherigen Jahr.
Klasse 12: Die Kursstufenkoordinatorin sorgt für die Information der Eltern und Schüler über die bisherigen Planungen und lässt die Wahl der Kursfahrten durchführen.
Hinsichtlich der Begleitpersonen werden folgende Regelungen getroffen:
Klasse 5: Klassenlehrer und ein Elternteil oder ein LAA/ Praktikant, ein ehemaliger Schüler oder ggf. ein zweiter Lehrer,
Klasse 8: Klassenlehrer und ein LAA/ Praktikant, ein ehemaliger Schüler oder ggf. ein zweiter Lehrer,
Klasse 9 : Sportlehrer,
Klasse 12: Tutoren und ein zweiter Lehrer. Grundsätzlich sollte neben dem Klassenlehrer möglichst der stellvertretende Klassenlehrer als Begleitperson eingeplant werden.
Die Schüler und Lehrer sind innerhalb der oben genannten Zielsetzungen jeweils frei in der Gestaltung ihrer Klassenfahrten. Auch die Ergebnissicherung und Auswertung der Klassenfahrten obliegen ihnen frei. Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 12 gilt, dass jede(r) aktiv an der Vorbereitung, der Durchführung oder der Nachbereitung (d.h. mit einem eigenen Beitrag) teilnehmen muss. Für eine Gleichwertigkeit der einzubringenden Beiträge trägt der Klassenlehrer Sorge. Alle Schülerinnen und Schüler lernen während dieser Klassenfahrten, und zwar mit Hilfe ihrer Altersgruppe angemessener Methoden. Die Unterscheidung von Klassen- und Studienfahrten ist damit obsolet.
Die in Dessau verbleibenden Schüler der Klassen 6, 7, 9, 10 und 11 erhalten täglich mindestens vier Stunden Unterricht durch ihre Klassenlehrer und die in Dessau verbleibenden Fachlehrer. Der Unterricht der Klassenlehrer hat hierbei Vorrang. Gemäß der unten stehenden Aufstellung werden in der Fahrtenwoche bestimmte Exkursionen und Wandertage durchgeführt. Darüber hinaus wird die Unterrichtszeit in der Fahrtenwoche genutzt, um Gegenstände zu behandeln, die im sonst üblichen Schulrahmen eher zu kurz kommen (Klassenangelegenheiten, Gruppendynamik, Projektarbeit, Wandertage, Exkursionen, Raumgestaltung, Einübung und Durchführung von Formen selbstständigen und freien Lernens). Wünsche werden der Stundenplanung durch die Fachlehrer rechtzeitig mitgeteilt. Für den Stundenplan der Fahrtenwoche gelten folgende Prinzipien:
Im Rahmen von Schulpartnerschaften werden Schüleraustausche organisiert, bei denen jeweils eine Schülergruppe mit Begleitlehrern die Partnerschule besucht und nach einiger Zeit einen Gegenbesuch empfängt. Solche Besuche umfassen mehrere Schultage. Die Lerngruppe und die begleitenden Lehrer werden für diese Zeit ausgeplant; ein Rücktausch mit anderem Unterricht findet nicht statt. Die Maßnahmen sind ein Jahr im Voraus bekannt und werden in den Terminplan der Schule aufgenommen. Die Schulkonferenz beschließt den Beginn einer Schulpartnerschaft.
Gemäß der entsprechenden Konzeption werden an unserer Schule verpflichtende Sozialpraktika durchgeführt. Diese finden im Schuljahrgang 10 im Januar statt und umfassen zehn Unterrichtstage Praktikum und zwei Unterrichtstage Reflexion.
Für die Schülerinnen und Schüler des Schuljahrgangs 11 ist der Prozess der Persönlichkeitsentwicklung in eine wichtige Phase getreten. Aspekte der Ich-Findung, aber auch die Fragen nach dem Sinn ihres eigenen Lebens, der Bedeutung der Religion und der Rolle des einzelnen in der Gesellschaft bestimmen ihr Denken. Um diese Entwicklung stärker zu begleiten, werden wir es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, sich während der Fahrtenwoche im September über einen Zeitraum von drei Tagen diesen Fragen zu stellen. Tage der Orientierung ermöglichen auf vielfältige Art und Weise die Umsetzung des Grundkonsenses, vor allem hinsichtlich der Suche nach SINN (Lebenssinn suchen, Ideale entwickeln, innere Ruhe finden, inneren Frieden finden, Glaube begegnen, religiöse Erfahrungen machen) und der ICH-FINDUNG des einzelnen (sich selbst annehmen, Selbst werden, Identität finden). Die organisatorische Umsetzung ist in einer eigenen Konzeption noch zu entwickeln.
Gesamtkonferenzbeschluss: 20.04.1999, revidiert durch die Lehrerkonferenz am 07.05.2007 und die Schulkonferenz am 18.06.2007.
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