Schulgeldordnung am Liborius Gymnasium Dessau
Bis Januar 2005 bestand Lernmittel- und grundsätzlich auch Schulgeldfreiheit. Im Jahr 1999 hat das Land Sachsen-Anhalt trotz heftiger und öffentlichkeitswirksamer Proteste die Finanzhilfe für freie Schulträger so drastisch gekürzt, dass der daraus resultierende zusätzliche Finanzbedarf durch das Bistum allein nicht mehr erbracht werden kann.
Alle am Liborius-Gymnasium beteiligten Gremien einigten sich auf ein Verfahren, dass die Eltern auf freiwilliger Basis nach ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten dem Bischof eine Spende zum Erhalt der Schulgeldfreiheit zukommen ließen. Jede Summe, die die Eltern hier gaben, half und ließ sich als ein Stück lebendiger Solidarität verstehen, um unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern allen Schülern grundsätzlich den Zugang zu unserer Schule offen zu halten.
Allerdings war auch dieses Verfahren bald nicht mehr imstande, alle für den Schulbetrieb aufgewendeten Kosten zu decken. Aus diesem Grund wird seit dem 1. Januar 2005 ein Schulgeld erhoben.
Dieses Schulgeld unterliegt gemäß dieser Ordnung einer
sozialen Staffelung, die sicherstellt, dass niemandem aus finanziellen
Gründen einen Zugang zu den Schulen der Stiftung verwehrt wird.
Zudem
hilft die Mitgliedschaft im Förderverein des Liborius-Gymnasiums, die
von den Eltern unserer Schüler erwartet wird, optimale Lernbedingungen
für unsere Schüler zu ermöglichen. Wichtige Informationen zum Thema Schulgeldermäßigung finden Sie hier! Einen Antrag für Schulgeldermäßigung können Sie hier im pdf-Format downloaden. Für Geschwisterkinder treten folgende Regelungen in Kraft!
Für weitere Informationen klicken sie bitte hier, um die Schulgeldordnung im PDF-Format herunterzuladen.
Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 30.01.2010 von ppuchert